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AGB
 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen finden Anwendung auf alle Verträge, die MCS als Verkäuferin der von Ihr gehandelten Ware und Dienstleistungen abschließt. Auch wenn etwaige entgegenstehende AGB des Käufers existieren, finden ausschließlich die hier vorliegenden Bedingungen von MCS Anwendung. Keine Lieferung, Leistung oder Angebot von MCS erfolgt zu anderen als den eigenen Geschäftsbedingungen.
 
2 Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MCS basiert auf einem schriftlichen Angebot, das
MCS dem Kunden vorlegt. Der Kaufvertrag kommt erst wirksam zustande, wenn eine, von MCS
ausgehändigte, schriftliche Auftragsbestätigung existiert, die vom Kunden unterzeichnet wurde.
Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MCS. Dies gilt auch für eine
eventuelle Vereinbarung, die die Aufhebung der Schriftform oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen
betrifft.
 
3 Vertragsänderung
MCS kann im Rahmen der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Erfordernisse AGB, Leistungs-
beschreibungen und Dienstleistungssätze ändern. Änderungen der Dienstleistungssätze können insbe-
sondere erfolgen, um Adaptierungen im Hinblick auf die für die Preiskalkulation relevanten Kosten
durchführen zu können.
 
4 Lieferung
Die Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung der vereinbarten Termine. Qualität und sonstige Spezifi-
kationen stehen dabei unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Veränderungen
in den behörderlicherseits geschaffenen Importkonditionen berechtigen MCS zum Rücktritt vom Vertrag.
Im Falle des Rücktritts aus diesem Grunde ist MCS verpflichtet, auf verlangen des Käufers einen neuen
Kaufvertrag mit einem, den geänderten Konditionen angepassten Inhalt, abzuschließen.
 
5 Lieferzeit
MCS bemüht sich, alle Lieferungen zum vereinbarten Zeitpunkt auszuführen. Sie haftet jedoch nicht für
Folgen solcher Umstände, die sie nicht fahrlässig zu vertreten hat oder die infolge des Verschuldens
von Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftrags-
bestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware MCS bis zum Ende der Lieferzeit verlassen hat oder
die Versendemöglichkeit der Ware dem Kunden angezeigt worden ist.
 
6 Entgelte
Alle Preisangaben von MCS, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Sämtliche
Entgelte werden nach den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen bemessen.
 
7 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind entsprechend den in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu
begleichen. MCS behält sich das Recht vor, die erste Lieferung nur gegen Vorkasse, Barzahlung bei
Empfang oder entsprechende Sicherheit zu tätigen. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt
nur zahlungshalber. Wechselkosten und Diskontspesen fallen zu Lasten des Käufers.
 
 8 Sonderkosten
Kann eine Lieferung von MCS nicht sofort oder nicht auf die vorgesehene einfachste Art und Weise
erfolgen, weil der Käufer anders lautende Weisung erteilt hat, so kann MCS zusätzlich zum vereinbarten
Kaufpreis einen angemessenen Sonderkostenzuschlag berechnen, ohne dessen Grund und Höhe im
einzelnen darzulegen. Versand- und Verpackungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
 
9 Eigentumsvorbehalt
MCS behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller ausständigen
Forderungen durch den Käufer vor. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere durch Zahlungs-
verzug, so ist MCS dazu berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wobei die Kosten des Rück-
transports der Käufer trägt. Diese Rücknahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.
 
10 Rücktrittsrecht
Verbraucher im Sinne des KSchG haben gemäß § 3 KSchG ein Rücktrittsrecht binnen einer Woche ab
Vertragsabschluss.
 
 
11 Rechtsvertretung
 
Die Kosten einer etwaigen rechtsfreundlichen Vertretung hat, sofern in diesen AGB nichts anderes
bestimmt ist, jeder Partner für sich selbst zu tragen.
 
12 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers ist der jeweils aktuelle Standort von MCS.
 
13 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung an ihn das Lager von MCS
verlässt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Waren an den Spediteur, an den Frachtführer, an eingesetzte
unselbständige Beförderer oder an eine sonstige, zum Transport bestimmte Person, übergeben werden
und auch wann diese Übergabe erfolgt. Die Ware wird vom Käufer gegen alle mit dem Versand zusam-
menhängenden Risiken versichert.
 
14 Haftung
Für den Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von MCS, ausgenommen bei Personenschäden und
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, ausgeschlossen, wobei Unternehmer das Vorliegen
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beweisen müssen. Bei Konsumenten findet dieser Haftungsaus-
schluss auch auf Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sachen keine Anwendung. Bei Unternehmern
ist darüber hinaus eine Haftung von MCS für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ausgeschlossen.
Höherer Gewalt gleichzusetzen ist der Fall, in dem ohne Verschulden von MCS ein oder mehrere Partner
oder Sublieferanten von MCS ihre vertraglichen und/oder gesetzlichen Dienstleistungen nicht oder nicht
ordnungsgemäß erbringen und MCS dadurch die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen dem Kunden
gegenüber, insbesondere die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung garantierten Qualitätsmerkmale,
teilweise oder zur Gänze nicht oder nicht zu dem ursprünglich bedungenen Entgelt erbringen kann.
 
15 Gewährleistung
Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu überprüfen. Die Lieferung gilt als
angenommen, wenn der Käufer nicht binnen 14 Tagen nach dem Erhalt am Bestimmungsort etwaige Mängel
schriftlich bei MCS angezeigt hat. Bei begründeten Mängeln leistet MCS in der Weise Gewähr, das sie die
fehlerhaften Teile durch neue ersetzt oder sie auf ihre Kosten nachbessert. Garantieleistungen werden von
MCS erbracht, der Käufer hat für den Transport zum jeweiligen Standort Sorge zu tragen.
 
Schlägt die Nachbesserung oder der Austausch fehl, so besitzt der Käufer die Wahl zwischen Handlung
oder Minderung. Der Käufer ist bei begründeten Mängeln nur insoweit berechtigt Zahlungen zurückzuhalten,
als dies der Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten entspricht. Die dem Käufer zustehende
Gewährleistungsansprüche erlöschen 6 Monate nach dem Lieferdatum. Die Gewährleistungspflicht von MCS
erlischt ebenso, wenn der Käufer einen offensichtlichen oder offensichtlich gewordenen Mangel nicht unver-
züglich bei MCS anzeigt, oder wenn er selbst Eingriffe in den Liefergegenstand vornimmt. Die Haftung von
MCS ist in jedem Fall der Höhe nach der Höhe nach durch den Wert des einzelnen Liefergegenstandes
begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausge-
schlossen. Im übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten
Zweck nicht übernommen.
 
16 Softwarenutzungsrecht
Die Lieferung von Software beinhaltet nur das Nutzungsrecht an dieser. Die Lieferung von Software erfolgt
nur zur alleinigen Nutzung durch den Käufer. Sie darf jeweils, soweit nicht anders vereinbart, nur auf einem
Computersystem genutzt werden. Eingriffe und Änderungen sind nur durch MCS zulässig. Eine Haftung von
MCS für Schäden und Verlust, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, wird ausge-
schlossen. MCS übernimmt keine Gewähr für das fehlerfreie Funktionieren der Software oder für die Genau-
igkeit der Daten.
 
17 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Regeln ist in diesen Lieferbedingungen begründen nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages. MCS verpflichtet sich, nichtige Klauseln durch solche zu ersetzen, deren Inhalt dem,
mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck, möglichst nahekommen.
 
18 Anwendbares Recht
Dieser Vertag unterliegt dem Recht der Republik Österreich.
 
19 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten des Käufers werden unter
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei MCS gespeichert.

 

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